§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Heimatbund zwischen Dehmse und Hunte". Er hat seinen Sitz in Colnrade. Er umfasst schwerpunktmäßig die Gemeinden Colnrade und Winkelsett. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

 

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck und Aufgabe des Vereins ist die Erhaltung und die Verschönerung des dörflichen Raumes. Er befasst sich mit der heimatlichen Geschichtsschreibung in Schrift und Bild sowie der Erhaltung und Förderung des örtlichen, kulturellen Brauchtums. Er will seinen Mitgliedern die Kultur unserer Vorfahren und auch die der Neuzeit durch Wanderungen, Fahrten und Veranstaltungen sowie durch Schriften und Bilder näherbringen. Der Gebrauch der plattdeutschen Sprache soll bei den Veranstaltungen gepflegt werden. Der Verein ist politisch und religiös neutral.

 

§ 3 Gemeinnützige Tätigkeitsbasis und Rechnungsjahr

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Sofern sich Überschüsse ergeben, werden diese zur Erfüllung der in der Satzung genannten Aufgaben verwendet. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen oder sonstige unmittelbaren Leistungen aus Mitteln des Vereins. Das Rechnungsjahr beginnt jeweils am 1. Juli und endet am 30. Juni des nächsten Jahres.

 

§ 4 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann jede natürliche und juristische Person auf Antrag erwerben, sofern sie sich zur Beachtung dieser Satzungsbestimmungen durch Unterschrift bekennt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

 

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder Ausschließung. Der Austritt ist dem Vorstand bis 6 Wochen vor Schluß des Rechnungsjahres schriftlich zu erklären. Der Ausschluss kann durch den Vorstand erfolgen:

1) Wegen unterlassener Beitragszahlung nach vorausgegangener, erfolglos gebliebener, formloser Aufforderung,
2) Bei Verletzung der Pflichten oder bei vereinsschädigem Verhalten.

Bei Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung durch einfache Mehrheit.

 

§ 6 Rechte der Mitglieder

Die Mitglieder sind aufgerufen, durch Vorschläge und Anregungen die Vereinsarbeit zu fördern. Die Mitglieder nehmen an der Mitgliederversammlung teil. Sie können schriftliche Anträge stellen und sich in die Organe des Vereins wählen lassen. Sie bestimmen durch Mehrheitsentscheidung die Grundlinien der Vereinsarbeit.

 

§ 7 Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind verpflichtet, die Bestimmungen der Satzung einzuhalten, den Vorstand in seiner Tätigkeit zu unterstützen und nicht gegen die Interessen des Vereins zu handeln. Die Mitglieder haben Beiträge zu entrichten. Die Höhe wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

 

§ 8 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem
1. Vorsitzenden
2. Vorsitzenden
3. Vorsitzenden
Schriftführer
Kassenführer

Der Vorstand im Sinne des Paragraph 26 BGS besteht aus dem des 1.  Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden.

Der 1.  Vorsitzende vertritt den Verein allein, der 2. Vorsitzende und der 3. Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Versammlungsleiter. Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende,  im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende,  bei dessen Verhinderung der 3.  Vorsitzende. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 seiner Mitglieder anwesend sind.

Zum erweiterten Vorstand gehören die Leiter und ihre Stell­vertreter der einzelnen Arbeitsgruppen. Der erweiterte Vor­stand gibt sich eine Geschäftsordnung.

 

§ 9  Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung vom 2. Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung vom 3.  Vorsitzenden geleitet. Sie wird mindestens einmal im Jahr vom Vorsitzenden einberufen. Die Einladung hat wenigstens 14 Tage vorher schriftlich zu erfolgen, wobei die Veröffentlichung der Einladung im vereinseigenen Heimatblatt als schriftliche Einladung gilt. Das Heimatblatt wird jedem Mitglied rechtzeitig zugestellt. Mit der Einladung ist auch die Tagesordnung mitzuteilen.  Anträge zur Tagesordnung müssen dem 1. Vorsitzenden mindestens l Woche vorher schriftlich und begründet vorgelegt werden.

Jedes persönlich anwesende Mitglied hat eine Stimme. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters. Die sich der Stimme enthaltenden Mitglieder sind nicht mitzuzählen. Ebenso sind bei schriftlicher Abstimmung die leeren und ungültigen Stimmzettel nicht zu be­rücksichtigen.

Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Die Tagesordnung der Mitgliederversamlung muss folgende Punkte enthalten:

a) Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung
b) Jahresbericht des Vorstandes
c) Bericht der Kassenprüfer
d) Entlastung des Vorstandes
e) Wahl von 2 Kassenprüfern
f) Wahl des Vorstandes (alle 2 Jahre)

Von jeder Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzuferti­gen und vom Versamlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen.

 

§ 10 Haftung

Der Verein schließt im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht eine entsprechende Versicherung ab. Für persönliche Gesundheits- oder Sachschäden der Mitglieder, während einer oder durch eine Vereinsveranstaltung bzw.  Tätigkeit, haften die Mitglieder selbst.

 

§ 11 Satzungsänderung

Änderungen der Satzungen erfordern eine Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder einer Mitgliederversammlung.

 

§ 12 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer besonders für diesen Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zweckes fällt das Vermögen zu gleichen Teilen an die Gemein­den Colnrade und Winkelsett, mit der Auflage, es für Zwecke des Paragraph 2 der Satzung zu verwenden.

 

Colnrade, den 1.  Dezember 1990

 


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